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Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität

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2.4 Fügen Transsexuelle jemandem Schaden zu? Nach diesen Ausführungen wende ich mich nun der Frage zu, ob das Auftreten Transsexueller irgend je- mandem Schaden zufügt. Wie wir gesehen haben, reicht es als Begründung für eine Einschränkung der Freiheit  nicht  aus,  dass  etwas  anders  ist  als  die  hergebrachte  Sitte.  Doch  «viele  Menschen  betrachten jede Lebensführung, gegen die sie eine Abneigung haben, als persönliche Beleidigung und nehmen sie als Verletzung ihrer Gefühle übel» (Mill 1974: 115f). Darauf entgegnet Mill: Es gibt eben keinen Vergleich zwischen den Gefühlen eines Menschen bezüglich seiner ei- genen Absichten  und  denen  eines anderen,  der  eben dadurch  beleidigt  ist, so  wenig wie zwischen dem Wunsch eines Diebes, eine Börse zu stehlen, und dem des Besitzers, sie zu behalten. Und eines Menschen Geschmack ist ebenso sehr seine eigene Angelegenheit wie seine Ansichten oder seine Börse. (Mill 1974: 116) Also, Gefühle sind Privatsache und eine Einmischung mit einer rein subjektiven Differenz zu begründen, käme einer Einmischung in das Privateigentum einer Person gleich. Was aber, wenn jemand nicht mit seinen Absichten argumentiert, sondern mit denen seines Gottes, indem er sich auf den Standpunkt stellt, (sein)  Gott  wolle,  dass  geborene  Knaben  zu  Männern  werden,  und  wenn  jemand  sich  diesem  Willen Gottes widersetze, so sei das Gotteslästerung? – Mill geht darauf ein im Zusammenhang mit der religiös motivierten Abscheu von Mohammedanern gegenüber dem Verzehr von Schweinefleisch. Wäre es ein berechtigter  Eingriff,  «den  Genuss  von  Schweinefleisch  innerhalb  der  Landesgrenzen  zu  verbieten»? «Und wenn nicht, warum nicht?» (Mill 1974: 118) Das Verbot könnte [...] nicht als religiöse Verfolgung betrachtet werden [...],  da es keines Menschen  Religion  gebietet,  Schweinefleisch  zu  essen.  Der  einzige  haltbare  Grund,  dies Verhalten [das Verbot,  Anmerkung E.B.]  zu verurteilen, wäre  also, dass die Gemeinschaft keinen Grund habe, sich in private Geschmacksrichtungen und eigene Angelegenheiten der Individuen einzumischen. (Mill 1974: 118) Sofern wir daher nicht willens sind, die Logik der Verfolger anzunehmen und zu sagen, dass wir andere verfolgen dürfen, weil wir Recht haben und dass sie uns nicht verfolgen dürfen, weil sie Unrecht haben, müssen wir uns vor der Annahme eines Prinzips hüten, dessen An- wendung auf uns selbst wir als grobe Ungerechtigkeit empfinden würden. (Mill 1974: 119) Doch handelt es sich beim Auftreten Transsexueller ja nicht um etwas rein Privates, sondern um etwas, was in der Öffentlichkeit geschieht. Schliesslich  (könnte  man  sagen):  ein  Mensch  wird,  wenn  er  auch  durch  seine  Laster  und Torheiten  nicht  direkt  andere  schädigt,  ihnen  doch  durch  sein  Beispiel  verderblich.  Man sollte ihn anderer wegen, die er durch den Anblick und die Kenntnis seiner Lebensführung verführen oder ins Unglück stürzen könnte, zwingen, sich zusammen zu nehmen. (Mill 1974: 110) Mill ist der Meinung, «dass schlechtes Beispiel einen verderblichen Einfluss hat, besonders wenn andern Unrecht getan wird, ohne dass der Täter bestraft wird» (Mill 1974: 115), aber in diesem Fall sei ein Eingrei- fen so oder so angebracht, da ja eben andere zu Schaden kommen. Falls die Handlungen andere nicht schädigen, so glaubt Mill, erledigt sich der Fall von selbst: Ich sehe nicht ein, warum diejenigen, die das glauben, nicht zugeben wollen, dass so ein Beispiel  im  Ganzen  eher  heilsam  als schädlich wirken  muss,  weil  bei  der  Enthüllung  des schlechten Lebenswandels auch die schmerzlichen und erniedrigenden Folgen offenkundig werden [...]. (Mill 1974: 115) In diesem Zusammenhang gibt es aber eine Stelle, wo Mill sich zu widersprechen scheint: Andererseits  gibt  es  viele  Handlungen,  die  nur  für  den  Handelnden  selbst  schädlich  sind und deshalb nicht gesetzlich untersagt zu werden brauchen, die aber, in aller Öffentlichkeit begangen, eine Beleidigung der guten Sitten bedeuten und die man, da sie unter die Vers- tösse gegen andere fallen, rechtmässig verbieten sollte. Hierzu gehören Vergehen gegen die Schicklichkeit, wobei zu verweilen aber um so weniger nötig ist, als sie nur indirekt etwas mit unserem Thema zu tun haben und die Verwahrung gegen die Öffentlichkeit bei vielen anderen Handlungen, die nicht an sich verwerflich sind und auch nicht dafür gelten, eben- Esther Brunner: Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität Seite 9
  
Guter Sex trotz Liebe. Wege aus der verkehrsberuhigten Zone (Broschiert)
von Ulrich Clement
Siehe auch:
Wild Life. Die Rückkehr der Erotik in die Liebe
von Esther Perel
Die Psychologie sexueller Leidenschaft
von David Schnarch
Lustvoll Lieben. 7 Regeln für erfüllten Sex
von Pierre Franckh
Liebesspiele. CD . Eine Anleitung für sinnliche Stunden
von Nina Kramer
 
    
     
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