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2.4 Fügen Transsexuelle jemandem Schaden zu?
Nach diesen Ausführungen wende ich mich nun der Frage zu, ob das Auftreten Transsexueller irgend je-
mandem Schaden zufügt. Wie wir gesehen haben, reicht es als Begründung für eine Einschränkung der
Freiheit nicht aus, dass etwas anders ist als die hergebrachte Sitte. Doch «viele Menschen betrachten
jede Lebensführung, gegen die sie eine Abneigung haben, als persönliche Beleidigung und nehmen sie
als Verletzung ihrer Gefühle übel» (Mill 1974: 115f). Darauf entgegnet Mill:
Es gibt eben keinen Vergleich zwischen den Gefühlen eines Menschen bezüglich seiner ei-
genen Absichten und denen eines anderen, der eben dadurch beleidigt ist, so wenig wie
zwischen dem Wunsch eines Diebes, eine Börse zu stehlen, und dem des Besitzers, sie zu
behalten. Und eines Menschen Geschmack ist ebenso sehr seine eigene Angelegenheit wie
seine Ansichten oder seine Börse. (Mill 1974: 116)
Also, Gefühle sind Privatsache und eine Einmischung mit einer rein subjektiven Differenz zu begründen,
käme einer Einmischung in das Privateigentum einer Person gleich. Was aber, wenn jemand nicht mit
seinen Absichten argumentiert, sondern mit denen seines Gottes, indem er sich auf den Standpunkt stellt,
(sein) Gott wolle, dass geborene Knaben zu Männern werden, und wenn jemand sich diesem Willen
Gottes widersetze, so sei das Gotteslästerung? Mill geht darauf ein im Zusammenhang mit der religiös
motivierten Abscheu von Mohammedanern gegenüber dem Verzehr von Schweinefleisch. Wäre es ein
berechtigter Eingriff, «den Genuss von Schweinefleisch innerhalb der Landesgrenzen zu verbieten»?
«Und wenn nicht, warum nicht?» (Mill 1974: 118)
Das Verbot könnte [...] nicht als religiöse Verfolgung betrachtet werden [...], da es keines
Menschen Religion gebietet, Schweinefleisch zu essen. Der einzige haltbare Grund, dies
Verhalten [das Verbot, Anmerkung E.B.] zu verurteilen, wäre also, dass die Gemeinschaft
keinen Grund habe, sich in private Geschmacksrichtungen und eigene Angelegenheiten der
Individuen einzumischen. (Mill 1974: 118)
Sofern wir daher nicht willens sind, die Logik der Verfolger anzunehmen und zu sagen, dass
wir andere verfolgen dürfen, weil wir Recht haben und dass sie uns nicht verfolgen dürfen,
weil sie Unrecht haben, müssen wir uns vor der Annahme eines Prinzips hüten, dessen An-
wendung auf uns selbst wir als grobe Ungerechtigkeit empfinden würden. (Mill 1974: 119)
Doch handelt es sich beim Auftreten Transsexueller ja nicht um etwas rein Privates, sondern um etwas,
was in der Öffentlichkeit geschieht.
Schliesslich (könnte man sagen): ein Mensch wird, wenn er auch durch seine Laster und
Torheiten nicht direkt andere schädigt, ihnen doch durch sein Beispiel verderblich. Man
sollte ihn anderer wegen, die er durch den Anblick und die Kenntnis seiner Lebensführung
verführen oder ins Unglück stürzen könnte, zwingen, sich zusammen zu nehmen. (Mill 1974:
110)
Mill ist der Meinung, «dass schlechtes Beispiel einen verderblichen Einfluss hat, besonders wenn andern
Unrecht getan wird, ohne dass der Täter bestraft wird» (Mill 1974: 115), aber in diesem Fall sei ein Eingrei-
fen so oder so angebracht, da ja eben andere zu Schaden kommen. Falls die Handlungen andere nicht
schädigen, so glaubt Mill, erledigt sich der Fall von selbst:
Ich sehe nicht ein, warum diejenigen, die das glauben, nicht zugeben wollen, dass so ein
Beispiel im Ganzen eher heilsam als schädlich wirken muss, weil bei der Enthüllung des
schlechten Lebenswandels auch die schmerzlichen und erniedrigenden Folgen offenkundig
werden [...]. (Mill 1974: 115)
In diesem Zusammenhang gibt es aber eine Stelle, wo Mill sich zu widersprechen scheint:
Andererseits gibt es viele Handlungen, die nur für den Handelnden selbst schädlich sind
und deshalb nicht gesetzlich untersagt zu werden brauchen, die aber, in aller Öffentlichkeit
begangen, eine Beleidigung der guten Sitten bedeuten und die man, da sie unter die Vers-
tösse gegen andere fallen, rechtmässig verbieten sollte. Hierzu gehören Vergehen gegen die
Schicklichkeit, wobei zu verweilen aber um so weniger nötig ist, als sie nur indirekt etwas
mit unserem Thema zu tun haben und die Verwahrung gegen die Öffentlichkeit bei vielen
anderen Handlungen, die nicht an sich verwerflich sind und auch nicht dafür gelten, eben-
Esther Brunner: Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität
Seite 9
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