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lich das nennt, was ungewöhnlich ist, und dass alles, was hergebrachte Gewohnheit ist, auch natürlich
erscheint» (Mill 1991: 24, Hervorhebung im Original). Die Gewohnheit kann jedoch auch überwunden werden
und sich ändern: Früher war es ungewöhnlich, dass Frauen Hosen anziehen, heute gilt es als normal.
Und die Forderungen Mills nach der rechtlichen Gleichstellung der Frau in «Die Hörigkeit der Frau» gel-
ten heute als selbstverständlich, so dass wir uns fast nicht mehr vorstellen können, dass Mill vor 130 Jah-
ren nur Unverständnis erntete4. Für Mill ist klar, dass in einer modernen Gesellschaft das Prinzip der Frei-
heit Vorrang haben muss vor der Tradition:
Was ist der Charakter der modernen Welt der hauptsächlichste Unterschied zwischen mo-
dernen Institutionen, modernen sozialen Ideen, modernem Leben und dem längst vergange-
ner Zeiten? Die Überzeugung, dass Menschen nicht für einen vorbestimmten Platz im Le-
ben geboren und an die Stelle, wohin sie die Geburt gewiesen, unwiderruflich gefesselt
sind, sondern die Freiheit haben, ihre Fähigkeiten anzuwenden und jede sich darbietende
Gelegenheit benutzen, um diejenige Lebensstellung zu erlangen, welche ihnen die wün-
schenswerteste scheint. (Mill 1991: 30f)
Müsste Mill konsequenterweise nicht auch die Freiheit bejahen, wenn Menschen die Gelegenheit benut-
zen, um dasjenige Geschlecht zu erlangen, welches ihnen das wünschenswertere scheint? Mill äussert
sich meines Wissens nicht zu dieser Frage. Das kann daran liegen, dass zu seiner Zeit, in der die Sexual-
moral vom strengen viktorianischen Geist beherrscht war, sich nur sehr wenige Transsexuelle getrauten,
zu ihren Gefühlen zu stehen, und diejenigen, die es trotzdem taten, für verrückt gehalten und aus der
Gesellschaft ausgeschlossen wurden. Mill: «Dass so wenige wagen, exzentrisch zu sein, enthüllt die
hauptsächliche Gefahr unserer Zeit» (Mill 1974: 93). Mill wäre vermutlich erstaunt über die Möglichkeit ei-
nes Geschlechtswechsels und überrascht, dass es Menschen gibt, die das wollen. Ob er nach reiflicher
Überlegung zum Schluss käme, dass Menschen die Freiheit haben sollten, ihr Geschlecht selbst zu wäh-
len, oder ob er vom eigenen Mut erschreckt zurückkrebsen würde, kann ich nicht beantworten.
Einen weiteren Einwand kann ich nicht unberücksichtigt lassen: Der Wille einer Person
kann sich ja ändern, auch bei einer Entscheidung, die nur sie selbst betrifft. Soll ein Mensch z.B. die Frei-
heit haben, sich selbst zu versklaven? Oder ist es in einem solchen Fall nicht angebracht, die Person vor
sich selbst zu schützen? Ja, meint Mill, denn:
Die Ursache der Nichteinmischung in das Handeln eines Menschen [...] ist die Achtung vor
seiner Freiheit. [...] Verkauft er sich aber als Sklave, so entsagt er seiner Freiheit und ver-
zichtet damit auf allen künftigen Gebrauch ausser diesem letzten. [...] Das Prinzip der Frei-
heit kann nicht fordern, dass er die Freiheit haben sollte, nicht frei zu sein. (Mill 1974: 141)
Kann etwas Analoges wie zur Selbstversklavung auch zur «Selbstkastration» gesagt werden? Schliesslich
hat eine geschlechtsangleichende Operation (unter anderem) genau jenes Ziel und bereits eine Hormon-
behandlung hat nach kurzer Zeit nicht mehr rückgängig machbare Folgen. Es gibt durchaus Parallelen,
auch wenn eine Selbstkastration nur einen Teilbereich der menschlichen Freiheit verunmöglicht. Der
entscheidende Unterschied ist aber, dass Transsexuelle die Sexualität in ihrem Geburtsgeschlecht viel
eher als Last denn als Lust empfinden und daher gerne bereit sind, auf einen Teil der Freiheiten zu ver-
zichten, wenn diese Massnahme ihnen dafür andere, neue Freiräume eröffnet. Dennoch, der Wille der
geschlechtswechselwilligen Person könnte ja nochmals kippen. Das ist tatsächlich nicht ausgeschlossen,
wenn auch relativ selten. Zu den Vorsichtsmassnahmen gehört eine gute Aufklärung über Risiken und
Nebenwirkungen sowie ein Alltagstest, in der das tägliche Leben in der anderen Geschlechterrolle er-
probt werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen sollte meiner Meinung nach die Ent-
scheidung zu einem solch schwerwiegenden Schritt der betroffenen Person überlassen werden und nicht
einem so genannten Spezialisten. Sowohl die eine, wie der andere können sich irren. Und wer möchte
im Falle eines Irrtums nicht lieber selbst Schuld sein?
4
Das, obwohl die Schweiz auch erst seit gut 30 Jahren als eine echte Demokratie bezeichnet werden kann (Frauenstimmrecht).
Esther Brunner: Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität
Seite 8
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