| |
beschränken kann, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, sondern den Menschen die Chancen geben
muss, ihre Freiheit auch tatsächlich nutzen zu können. Auf diesen Aspekt der Freiheit geht Mill nicht nä-
her ein. Ich möchte darum noch kurz zwei Autoren der Gegenwart erwähnen, die sich vertiefter mit dem
Chancenaspekt der Freiheit auseinander gesetzt haben: Philippe Van Parijs sagt: «justice, as I conceive it,
requires compensation for unequal internal endowments» (Van Parijs 1995: 58). Auch Mill erachtet es als
grobe Ungerechtigkeit, wenn jemand wegen der «Fatalität der Geburt» diskriminiert wird:
In keinem Fall als in diesem, der die eine Hälfte des Menschengeschlechts betrifft, ist je-
mandem durch die Fatalität der Geburt die Erlangung höherer gesellschaftlicher Funktionen
dergestalt verschlossen, dass keine Anstrengung, kein Wechsel der Umstände darin eine Än-
derung hervorzubringen vermag, denn selbst das religiöse Bekenntnis [...] war insofern als
kein absolutes Hindernis für irgend eine Laufbahn zu betrachten, als die betreffende Person
es immer in der Hand hatte, die durch ihren Glauben aufgerichtete Schranke durch einen
Übertritt hinweg zu räumen. (Mill 1991: 36)
Andererseits knüpft Mill unbekümmert Rechte, die allen zustehen sollten, an Bedingungen, die unter
Umständen nicht alle erfüllen können (ohne dass sie notwendigerweise selbst Schuld sind):
Die Gesetze, die in vielen Ländern des Kontinentes die Eheschliessung vom Nachweis ge-
nügender Mittel der Partner, eine Familie zu unterhalten, abhängig machen, überschreiten
nicht die rechtliche Macht des Staates. (Mill 1974: 148)
Dies im Gegensatz zu Van Parijs, der klar festhält: «If the wealth stocked on top of the cupboard is to be
shared among all, it makes no sense to restrict it to those tall enough to reach it» (Van Parijs 1995: 123). Und
für Amartya Sen bedeutet Freiheit zweierlei:
die Verfahren, die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit ermöglichen, und die realen Chan-
cen, die Menschen angesichts ihrer persönlichen und sozialen Umstände haben. [...] Kei-
nesfalls darf die Aufmerksamkeit nur auf die richtigen Verfahren beschränkt bleiben [...].
Doch ebenso falsch wäre es, nur die angemessenen Chancen in den Blick zu nehmen [...].
[...] Daher gilt die Aufmerksamkeit vor allem der Erweiterung der «Verwirklichungschan-
cen» der Menschen, genau das Leben führen zu können, das sie schätzen, und zwar mit gu-
ten Gründen. (Sen 2000: 28f, Hervorhebung im Original)
Mit einem so charakterisierten, umfassenderen Begriff von Freiheit rücken neben der formellen Berechti-
gung noch andere Gesichtspunkte ins Blickfeld, nämlich die Befähigung und Ermutigung zu einer legiti-
men und selbst gewählten Lebensweise. Damit trägt Sen dem Umstand Rechnung, dass Menschen unter-
schiedlich begabt und mit Mitteln ausgestattet sind. Ungleichheiten durch die Willkür der Natur oder des
Schicksals sollen so gut wie möglich ausgeglichen werden, um allen die grösstmögliche reale Freiheit zu
geben. Van Parijs propagiert ein System von «undominated diversity» (Van Parijs 1995: 58ff), in dem Kom-
pensationszahlungen so lange gefordert sind, als alle Menschen die Ausstattung mit Fähigkeiten und Gü-
tern einer bestimmten Person schlechter finden als die einer beliebigen anderen.
Man kann das Leiden und den Drang Transsexueller als «verrückte und teure Wünsche»,
denen sie gemäss Mills Freiheitsprinzip auf eigene Kosten folgen könnten, oder als eine Form der
«Behinderung» ansehen, für die sie kompensatorische Leistungen zu Gute haben. Damit taucht die
Schwierigkeit auf, woran Vorlieben und Begabungen zu unterscheiden sind. Auf diese Frage angespro-
chen antwortet Philippe Van Parijs, das entscheidende Kriterium sei die Formbarkeit des Wunsches (siehe
Anhang 4.1). Hier kommen wir zu weiteren hoch spannenden Fragestellungen, die ich zum Schluss nur
noch skizzieren möchte: Kann eine transsexuelle Person ihrem Geburtsgeschlecht angehören wollen
und wenn nein, warum nicht? Kann eine nicht-transsexuelle Person dem anderen als dem ihren Ge-
schlecht angehören wollen (und zwar wirklich, das heisst: bewusst um die Konsequenzen und bereit,
diese auf sich zu nehmen)? Und falls ja, könnte sie es auch dann, wenn sie ihren jetzigen Körper behal-
ten müsste (also dann transsexuell wäre)? Kann oder könnte in Zukunft die Geschlechtszugehörigkeit
eine Frage der freien Entscheidung sein? Oder wäre es für eine wirklich freie Entscheidung nicht auch er-
forderlich, sich für das eine oder das andere entscheiden zu können (also beides wollen zu können)?
Esther Brunner: Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität
Seite 12
|  |
|
| |
|
|