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Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität

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beschränken kann, Hindernisse aus dem  Weg zu räumen, sondern den Menschen die Chancen geben muss, ihre Freiheit auch tatsächlich nutzen zu können. Auf diesen Aspekt der Freiheit geht Mill nicht nä- her ein. Ich möchte darum noch kurz zwei Autoren der Gegenwart erwähnen, die sich vertiefter mit dem Chancenaspekt der Freiheit auseinander gesetzt haben: Philippe Van Parijs sagt: «justice, as I conceive it, requires compensation for unequal internal endowments» (Van  Parijs 1995: 58). Auch Mill erachtet es  als grobe Ungerechtigkeit, wenn jemand wegen der «Fatalität der Geburt» diskriminiert wird: In keinem  Fall  als in diesem,  der die eine Hälfte des  Menschengeschlechts  betrifft,  ist je- mandem durch die Fatalität der Geburt die Erlangung höherer gesellschaftlicher Funktionen dergestalt verschlossen, dass keine Anstrengung, kein Wechsel der Umstände darin eine Än- derung hervorzubringen vermag, denn selbst das religiöse Bekenntnis [...] war insofern als kein absolutes Hindernis für irgend eine Laufbahn zu betrachten, als die betreffende Person es immer in der Hand hatte, die durch ihren Glauben aufgerichtete Schranke durch einen Übertritt hinweg zu räumen. (Mill 1991: 36) Andererseits  knüpft  Mill  unbekümmert  Rechte,  die  allen  zustehen  sollten,  an  Bedingungen,  die  unter Umständen nicht alle erfüllen können (ohne dass sie notwendigerweise selbst Schuld sind): Die Gesetze, die in vielen Ländern des Kontinentes die Eheschliessung vom Nachweis ge- nügender Mittel der Partner, eine Familie zu unterhalten, abhängig machen, überschreiten nicht die rechtliche Macht des Staates. (Mill 1974: 148) Dies im Gegensatz zu Van Parijs, der klar festhält: «If the wealth stocked on top of the cupboard is to be shared among all, it makes no sense to restrict it to those tall enough to reach it» (Van Parijs 1995: 123).  Und für Amartya Sen bedeutet Freiheit zweierlei: die Verfahren, die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit ermöglichen, und die realen Chan- cen, die Menschen angesichts ihrer persönlichen und sozialen Umstände haben. [...] Kei- nesfalls  darf  die  Aufmerksamkeit  nur  auf  die  richtigen  Verfahren  beschränkt  bleiben  [...]. Doch ebenso falsch wäre es, nur die angemessenen Chancen in den Blick zu nehmen [...]. [...]  Daher  gilt  die  Aufmerksamkeit  vor  allem  der  Erweiterung  der  «Verwirklichungschan- cen» der Menschen, genau das Leben führen zu können, das sie schätzen, und zwar mit gu- ten Gründen. (Sen 2000: 28f, Hervorhebung im Original) Mit einem so charakterisierten, umfassenderen Begriff von Freiheit rücken neben der formellen Berechti- gung noch andere Gesichtspunkte ins Blickfeld, nämlich die Befähigung und Ermutigung zu einer legiti- men und selbst gewählten Lebensweise. Damit trägt Sen dem Umstand Rechnung, dass Menschen unter- schiedlich begabt und mit Mitteln ausgestattet sind. Ungleichheiten durch die Willkür der Natur oder des Schicksals sollen so gut wie möglich ausgeglichen werden, um allen die grösstmögliche reale Freiheit zu geben. Van Parijs propagiert ein System von «undominated diversity» (Van Parijs 1995: 58ff), in dem Kom- pensationszahlungen so lange gefordert sind, als alle Menschen die Ausstattung mit Fähigkeiten und Gü- tern einer bestimmten Person schlechter finden als die einer beliebigen anderen. Man kann das Leiden und den Drang  Transsexueller als «verrückte und teure Wünsche», denen  sie  gemäss  Mills  Freiheitsprinzip  auf  eigene  Kosten  folgen  könnten,  oder  als  eine  Form  der «Behinderung»  ansehen,  für  die  sie  kompensatorische  Leistungen  zu  Gute  haben.  Damit  taucht  die Schwierigkeit auf, woran Vorlieben und Begabungen zu unterscheiden sind. Auf diese Frage angespro- chen antwortet Philippe Van Parijs, das entscheidende Kriterium sei die Formbarkeit des Wunsches (siehe Anhang  4.1). Hier  kommen  wir  zu weiteren hoch  spannenden Fragestellungen,  die ich  zum Schluss nur noch skizzieren  möchte: Kann eine transsexuelle Person  ihrem Geburtsgeschlecht angehören wollen – und  wenn  nein,  warum  nicht?  Kann  eine  nicht-transsexuelle  Person  dem  anderen  als  dem  ihren  Ge- schlecht  angehören  wollen  (und  zwar  wirklich,  das heisst: bewusst um  die  Konsequenzen  und  bereit, diese auf sich zu nehmen)? – Und falls ja, könnte sie es auch dann, wenn sie ihren jetzigen Körper behal- ten  müsste  (also  dann  transsexuell  wäre)?  Kann  oder  könnte  in  Zukunft  die  Geschlechtszugehörigkeit eine Frage der freien Entscheidung sein? Oder wäre es für eine wirklich freie Entscheidung nicht auch er- forderlich, sich für das eine oder das andere entscheiden zu können (also beides wollen zu können)? Esther Brunner: Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität Seite 12
  
Die Nummer mit der Nummer. Mein Leben mit der Hotline (Broschiert)
von Nicole Kuhlert
Siehe auch:
Hörende Begegnungen. Vol. 1. Erotische Fantasien
von Nicole Kuhlert
Telefonsex als Dienstleistung - Grundlagen. Erfolg auf der Hotline
von Nicole Kuhlert
McSex. Die schönsten Quickies für alle Lebenslagen
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Männer-Roulette. Ein Leben nach der Prostitution
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