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gegenüber fühlen sich Transsexuelle alleine, unverstanden und ausgeschlossen. Auch das kamm als Leid
oder Schaden bezeichnet werden. Neben dem gesellschaftlichen und juristischen Respekt vor der Ent-
scheidung, im anderen Geschlecht zu leben, scheint mir deshalb auch eine nicht-tendenziöse Aufklä-
rung geboten. Transsexuelle haben ein Recht darauf zu erfahren, dass noch andere Menschen ganz ähn-
liche Gefühle und Probleme haben, welche Möglichkeiten für das Leben zwischen oder jenseits der tra-
ditionellen Geschlechtergrenzen es gibt und dass ihre Lebensweise, für welche sie sich auch immer ent-
scheiden, in Ordnung ist, so lange sie anderen kein Leid zufügen.
Zu bemerken ist, dass es sich bei den oben angeführten Beispielen nicht um Partikularrech-
te für Transsexuelle handelt, sondern die Abwesenheit dieser Rechte würde eine faktische Ungleichbe-
handlung bedeuten. Mill hat sich zu Lebzeiten vehement für gleiche Rechte für alle eingesetzt z.B. für
die Gleichstellung der Frau:
Die Gleichheit der Eheleute vor dem Gesetz ist nicht allein die einzige Art, dieses Verhältnis
nach beiden Seiten mit der Gerechtigkeit in Übereinstimmung zu bringen und zu einer
wahren Quelle des Glücks für beide Seiten zu machen, sondern auch das einzige Mittel,
das tägliche Leben der Menschheit im höheren Sinne des Wortes zu einer Schule morali-
scher Veredelung zu gestalten. (Mill 1991: 72)
3. Schluss
3.1 Ausblick und offene Fragen
Zum Schluss komme ich nochmals auf die eingangs gestellte Fragestellung zu Konformismus und Indiffe-
renz zurück. Wie wir gesehen haben, lässt sich die Forderung, dass Transsexuelle sich anpassen sollten,
nicht mit Mills Argumenten vereinbaren:
Dies Prinzip [verlangt die] Freiheit, einen Lebensplan, der unseren eigenen Charakteranla-
gen entspricht, zu entwerfen und zu tun, was uns beliebt [...] so lange wir ihnen [unseren
Zeitgenossen] nichts zu Leide tun , selbst wenn sie unser Benehmen für verrückt, verderbt
oder falsch halten. (Mill 1974: 20)
Doch wie steht es mit der Gleichgültigkeit gegenüber fremdem Leben, wie leidvoll es auch immer sein
mag? Besteht nicht auch eine Verpflichtung zu helfen? Dazu Mill:
Statt einer Verminderung brauchen wir eine grosse Vermehrung uneigennütziger Bemühun-
gen um das Wohl der anderen. Selbstlose Güte kann aber andere Werkzeuge finden, wenn
es gilt, jemanden zu seinem Besten zu überreden, als Peitsche und Geissel, sei es im wörtli-
chen oder bildlichen Sinne. (Mill 1974: 104)
Hilfe ist also geboten, sofern sie nicht gegen den Willen der betroffenen Person geht. Aber darf man je-
manden zwingen zu helfen?
Es gibt aber auch manche positiven Handlungen zum Besten anderer, zu deren Vollzug
man mit Recht Zwang anwenden kann [...]. [...] Man kann anderen nicht nur durch seine
Taten, sondern auch durch seine Untätigkeit Übles antun, in beiden Fällen ist man ihnen
rechtlich für den Schaden verantwortlich. Der zweite Fall fordert allerdings eine viel vor-
sichtigere Handhabung des Zwangs als der erste. (Mill 1974: 18f)
Ich habe [...] eine grosse Reihe von Fragen [...] zurückgestellt, die zwar eng mit dem Thema
dieser Abhandlung verbunden sind, aber genau genommen doch nicht dazu gehören. [...]
Das Problem [in diesen Fällen] ist nicht, die Handlungen der Individuen einzuschränken,
sondern sie zu unterstützen. Es wird gefragt, ob die Regierung etwas zu ihrem Besten tun
oder veranlassen sollte, statt es ihren individuellen oder gemeinsamen Anstrengungen auf
freiwilliger Basis zu überlassen. (Mill 1974: 149)
Ich denke, dass ein lebenspraktisch bedeutungsvoller Begriff von Freiheit sich nicht darauf
Esther Brunner: Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität
Seite 11
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