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Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität

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so stark ist. (Mill 1974: 134f) Ich sehe nicht ein, warum das nur indirekt etwas mit dem Thema der Freiheit zu tun haben sollte. Hinge- gen kann ich gut nachvollziehen, warum Mill nicht näher darauf eingehen will: Vermutlich spürt er, dass eine Inkonsistenz oder ein gefährliches Abgleiten droht, das Legitimation für viele Eingriffe bieten würde, die zurückweisen will. Gut möglich, dass er hier der allgemeinen Meinung der Leser seiner Zeit oder sei- ner Intuition ein Stück weit nachgegeben hat (Ich kann mir vorstellen, dass er dabei vor allem an Sex und / oder Urinieren in der Öffentlichkeit gedacht hat), ohne es wirklich rational begründen zu können. Alles in allem sieht Mill keinen guten Grund, die spezielle Lebensweise von Menschen ein- zuschränken, wenn dadurch niemand anders geschädigt wird. Es besteht die begründete Annahme, dass   dies auch in Bezug auf den Lebenswandel von Transsexuellen so zu handhaben sei. 2.5 Wird Transsexuellen Schaden zugefügt? Zu prüfen ist natürlich auch die umgekehrte Fragestellung: ob Transsexuellen durch die Gesellschaft in irgend einer Weise Schaden zugefügt wird. Es kommt leider immer wieder vor, dass Transsexuelle alleine wegen ihrem andersartigen Auftreten tätlich angegriffen werden. Darauf will ich aber nicht näher einge- hen, weil ein tätlicher Angriff oder auch eine verbale Verunglimpfung für alle Menschen als Schaden zu betrachten ist und daher ohnehin eine Einschränkung der Freiheit rechtfertigt. Mein Interesse richtet sich mehr darauf, ob Transsexuelle durch ihre spezielle Situation zu Schaden kommen, die andere Menschen vielleicht nicht so empfinden würden, und ob deshalb eine besondere Behandlung in gewissen Fällen angebracht sei. Als  erstes  könnten  wir  die  Argumente,  die  gegen  Transsexuelle  vorgebracht  werden,  um- kehren und behaupten, dass 99,9% der Bevölkerung «falsch» leben und dass dies zu verbieten sei, weil das Transsexuelle in ihrer Identität verunsichert. Die zuletzt genannte Verunsicherung ist sicher Tatsache, allerdings können  Argumente  dieser Art mit  den gleichen  Begründungen  zurückgewiesen werden, wie wir im vorigen Abschnitt Argumente zur Einschränkung der Äusserungsfreiheit Transsexueller zurückge- wiesen haben. Dennoch ist dieses Gedankenexperiment sehr lehrreich, zeigt es doch klar, dass so gela- gerte Argumente in erster Linie auf der Macht der Mehrheit basieren und geradezu grotesk wirken, wenn sie von einer kleinen Minderheit vorgebracht werden. Es scheint mir aussichtsreicher, nach Anrechten zu suchen, die «normale» Menschen ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen, die Transsexuellen aber auf Grund ihrer Situation versperrt sind. Zum Beispiel: warum sollte man einem Menschen mit männlichem Körper das Recht versperren, als Frau anerkannt zu werden (und umgekehrt). Gemäss den Menschenrechten darf das Geschlecht ja in rechtli- cher und ökonomischer Hinsicht kein Diskriminierungsgrund sein. Konsequent zu Ende gedacht müsste die Nicht-Diskriminierung nach biologischem Geschlecht ja selbst für die soziale Geschlechtszugehörig- keit gelten. Was spricht also dagegen, den Willen der Person zu respektieren, als dem selbst empfunde- nen Geschlecht zugehörig anerkannt zu werden? – In der Schweiz kann eine Person offiziell rechtlich im neuen Geschlecht anerkannt werden, wenn sie durch einen operativen Eingriff zeugungsunfähig gemacht wurde5. Offenbar erwartet der Gesetzgeber von der transsexuellen Person einen Beweis, dass sie wirklich nicht mehr ihrem Geburtsgeschlecht angehören will. Übrigens – und erfreulicherweise – respektieren die meisten Menschen den Willen von transsexuellen Personen und sprechen sie gemäss deren selbst emp- fundenen  Geschlecht an. Bewusste Ausnahmen davon  werden teils durch die Religion, teils durch die Gewohnheit begründet. «Normale» Menschen, die nicht an ihrer Geschlechtsidentität zweifeln, leben im Bewusst- sein, dass es noch viele andere Menschen wie sie gibt und dass ihre Lebensweise akzeptiert wird. Dem- 5 Von Rechtslage zu sprechen ist vielleicht übertrieben, da es in der Schweiz gar kein Transsexuellen-Gesetz gibt. Die Rechtsspre- chung beruht auf dem vagen Fundament der wenigen bisherigen Gerichtsurteile. Esther Brunner: Über Individualität bei Mill am Beispiel von Transsexualität Seite 10
  
Geheimwissen männlicher Multi-Orgasmus (Taschenbuch)
von Mike Kleist
Siehe auch:
Der perfekte Liebhaber. Sextechniken, die sie verrückt machen.
von Lou Paget
Schon wieder zu früh . . .? Das 3-Stufen-Programm zur Beseitigung von vorzeitigem Samenerguß.
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